Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen Gilt für alle Verträge mit agentflow24 A1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der agentflow24.com GmbH, Seehaldenstrasse 28, 9404 Rorschacherberg, Schweiz („agentflow24") und dem Kunden sowie dessen Rechtsnachfolgern. (2) agentflow24 erbringt Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn agentflow24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (3) Kunde kann nur eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (B2B). (4) Diese AGB werden durch Einzelaufträge und Leistungsbeschreibungen ergänzt. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. (5) Regelungen des Einzelauftrags gehen diesen AGB vor. Bei Widersprüchen gilt der Einzelauftrag. A2. Vertragsgegenstand (1) Mit Abschluss des Vertrages beauftragt der Kunde agentflow24 mit der Erbringung von Leistungen gemäss Einzelauftrag. Dies kann umfassen: Software-Nutzung (SaaS) gemäss Teil B Marketingleistungen zur Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting) gemäss Teil C Leistungen zur Lead-/Kundengewinnung (Marketing/Sales) gemäss Teil C Kombinationen aus den vorgenannten Leistungen (2) Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. dem Einzelauftrag. A3. Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Leistungen von agentflow24 (Prospekte, Anzeigen, Internet, Präsentationen) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (2) Der Vertrag kommt wie folgt zustande: a) Angebote von agentflow24 sind, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage ab Übermittlung gültig. Verträge bedürfen der Textform (z.B. E-Mail) oder Schriftform. Zur Annahme genügt eine elektronische Unterschrift des Kunden. b) Nach Unterschrift erstellt agentflow24 eine Rechnung gemäss Einzelauftrag. Gleichzeitig erhält der Kunde ggf. einen Onboarding-Fragebogen. Nach Zahlungseingang bzw. gemäss im Einzelauftrag definierter Startlogik beginnt agentflow24 mit der Umsetzung. A4. Leistungen von agentflow24 (1) Art, Umfang und Details der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag. (2) agentflow24 stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen technischen und personellen Mittel bereit und erbringt die Leistungen in eigener Verantwortung mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt sowie unter Beachtung geltender rechtlicher Vorschriften. (3) agentflow24 ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich. agentflow24 bleibt Vertragspartner und verantwortlich für die Leistungserbringung. (4) agentflow24 haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs (z.B. Naturgewalt, Krieg, Pandemie, Ausfall von Plattformen, Viren, Cyberangriffe). Es obliegt dem Kunden, Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen. (5) agentflow24 übernimmt keine Haftung für Informationen und Angaben, die vom Kunden oder von Dritten (z.B. Bewerbern) gemacht werden. A5. Pflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen vorzunehmen, die für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlich sind, nach erster Aufforderung durch agentflow24. (2) Unterlässt oder verweigert der Kunde erforderliche Mitwirkung, ist agentflow24 nicht zur Leistung verpflichtet, soweit die Mitwirkung Voraussetzung ist. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. (3) Alle vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen müssen korrekt, vollständig und aktuell sein. Der Kunde beachtet geltende Gesetze. Die Prüfung obliegt dem Kunden. Änderungen sind agentflow24 unverzüglich mitzuteilen. (4) Für bereitgestellte Daten und Informationen haftet allein der Kunde. (5) Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten und Informationen im Rahmen der Vertragserfüllung weitergegeben werden (z.B. an notwendige Plattformen und Dienstleister). Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht, ausser mit Einwilligung oder bei gesetzlicher Pflicht. (6) Der Kunde prüft Leistungen unverzüglich auf offensichtliche Mängel und rügt diese schriftlich. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Leistung als genehmigt. (7) Der Kunde versichert, alle erforderlichen Nutzungsrechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte etc.) an übermittelten Materialien zu besitzen. (8) Werden gegen agentflow24 Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf dem Kunden beruhen, stellt der Kunde agentflow24 vollständig frei. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen durch agentflow24. A6. Vergütung und Zahlung (1) agentflow24 stellt die Vergütung in CHF oder EUR in Rechnung. Konditionen und Preise ergeben sich aus dem Einzelauftrag. (2) Sofern der Einzelauftrag nichts Abweichendes regelt: a) Abrechnung erfolgt im Voraus. b) Zahlungsziel: 5 Kalendertage nach Rechnungsdatum. c) Bei Verzug von mehr als 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum kann agentflow24 Leistungen bis zur Zahlung aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen. agentflow24 kündigt die Aussetzung mit angemessener Frist an. (3) Mit der Vergütung ist auch die Einräumung von Nutzungsrechten an den Arbeitsergebnissen abgegolten, soweit nicht anders vereinbart. A7. Haftung (1) Für Schäden ausserhalb von Leben, Körper, Gesundheit haftet agentflow24 nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (2) Ausser bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung einer Kardinalpflicht oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die maximale Gesamthaftung ist auf den Betrag (netto) begrenzt, den agentflow24 dem Kunden für die Dienste in den sechs Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses berechnet hat. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. (4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt. A8. Nutzungsrechte (1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an den von agentflow24 erbrachten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, zeitlich beschränkt auf die Vertragsdauer, räumlich unbeschränkt. (2) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht, soweit nicht anders vereinbart. (3) Die Nutzung von Marken, Logos und Kennzeichen von agentflow24 durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet. A9. Referenzen (1) agentflow24 ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Kunden (z.B. anonymisierte KPI-Resultate) als Referenz zu verwenden. (2) Dies umfasst die Nutzung auf der Website, in Präsentationen, in Werbematerialien und gegenüber potenziellen Kunden. (3) Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen. A10. Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Einzelauftrag. (2) Sofern nicht anders geregelt: Vertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. (3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus dem Vertrag, sofern nicht anders vereinbart. (5) Nach Beendigung ist agentflow24 nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende kann agentflow24 Daten des Kunden löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Datensicherung liegt in der Verantwortung des Kunden. A11. Vertraulichkeit (1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und verwenden diese nur zur Durchführung des Vertrages. (2) Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. A12. Datenschutz (1) agentflow24 verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). (2) Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf www.agentflow24.com einsehbar. A13. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. E-Mail ist ausreichend. A14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. A15. Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Gerichtsstand ist Rorschach, Schweiz. (2) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollisionsrechtlicher Normen. Teil B: Software & SaaS Gilt zusätzlich zu Teil A bei Nutzung der agentflow24 Software-Produkte B1. Leistungsumfang Software (1) agentflow24 stellt dem Kunden Software-Produkte als Cloud-Lösung (SaaS) zur Verfügung. Dies kann umfassen: Recruiting AI Software Werbemittel-Tool zur Erstellung von Stellenanzeigen und Werbemitteln Qualifizierung von Bewerbern über E-Mail und/oder WhatsApp Automatisierte Terminierung (auf Wunsch) ATS-System (Applicant Tracking System) Übertragung von Bewerbungen per E-Mail oder API in Kundensysteme KI Business Assistent Weitere Module gemäss Leistungsbeschreibung (2) Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket bzw. der Leistungsbeschreibung. (3) agentflow24 ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und zu verbessern. Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang wesentlich einschränken, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. B2. Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen (1) agentflow24 betreibt den branchenüblichen Aufwand, um die Software im Jahresmittel zu 99% verfügbar zu halten. (2) Ausgenommen von der Verfügbarkeitszusage sind: Geplante Wartungsarbeiten (werden nach Möglichkeit angekündigt) Störungen durch Dritte (Hosting-Provider, Internetanbieter, Plattformbetreiber) Höhere Gewalt Störungen, die der Kunde zu vertreten hat (3) Ein Anspruch des Kunden aus einzelnen Nicht-Protokollierungen oder Transaktionsverlusten besteht nicht. (4) Der Kunde ist für die Bereitstellung geeigneter Hardware, Software und Internetverbindung selbst verantwortlich. B3. Nutzungsrechte Software (1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer des Vertrages. (2) Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die im Einzelauftrag vereinbarte Anzahl von Nutzern bzw. den vereinbarten Nutzungsumfang. (3) Der Kunde darf die Software nicht: Kopieren, modifizieren oder dekompilieren Dritten zur Nutzung überlassen Für rechtswidrige Zwecke nutzen (4) Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht sofort. B4. Datensicherung und Datenhoheit (1) agentflow24 führt regelmässige Datensicherungen durch (mindestens wöchentlich). (2) Der Kunde bleibt Eigentümer seiner in die Software eingegebenen Daten. (3) Der Kunde ist zusätzlich selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. agentflow24 empfiehlt regelmässige Exporte. (4) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren. Danach ist agentflow24 berechtigt, die Daten zu löschen. B5. Laufzeit und Kündigung Software (1) Einrichtungspauschale (Setup): Einmalig, nicht erstattbar nach Beginn der Einrichtung. (2) Laufende Nutzung: Sofern nicht anders vereinbart: Mindestlaufzeit gemäss Einzelauftrag Nach Ablauf der Mindestlaufzeit: monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende (3) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann agentflow24 den Zugang zur Software sperren. B6. Support (1) agentflow24 bietet Support per E-Mail während der Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-17 Uhr MEZ, ausgenommen Feiertage am Standort Schweiz). (2) Erweiterte Support-Leistungen können separat vereinbart werden. (3) Stellt sich bei einer Fehlersuche heraus, dass kein Fehler vorliegt oder die Ursache ausserhalb des Verantwortungsbereichs von agentflow24 liegt, kann agentflow24 den Aufwand in Rechnung stellen. B7. Keine Erfolgsgarantie Software (1) agentflow24 garantiert keine bestimmten Ergebnisse durch die Nutzung der Software (z.B. Anzahl Bewerbungen, Einstellungen, Leads). (2) Der Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, die ausserhalb des Einflussbereichs von agentflow24 liegen (z.B. Arbeitsmarkt, Attraktivität des Arbeitgebers, Qualität der Stellenausschreibung). Teil C: Social Recruiting & Media-Pakete Gilt zusätzlich zu Teil A bei Buchung von Done-For-You-Dienstleistungen C1. Leistungsumfang Media-Pakete (1) agentflow24 erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Social Recruiting und/oder Lead-Generierung. Dies kann umfassen: Zielgruppenanalyse und Beratung Entwicklung eines Vorqualifizierungsprozesses Erstellung und Optimierung von Werbemitteln (Texte, Grafiken, Videos) Einrichtung und Optimierung von Social-Media-Kanälen Anlegen von Business-Seiten auf Facebook/Instagram Erstellung von Landing Pages Schaltung von Werbekampagnen auf Facebook, Instagram und weiteren Plattformen Laufende Optimierung der Kampagnen Monitoring und Reporting Übergabe der Bewerberkontakte/Leads (2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelauftrag. (3) Das Werbebudget ist im Paketpreis enthalten, sofern im Angebot ausdrücklich angegeben. Andernfalls wird das Werbebudget separat vereinbart und abgerechnet. C2. Mitwirkungspflichten des Kunden (Media-Pakete) Zusätzlich zu den allgemeinen Pflichten in Teil A verpflichtet sich der Kunde: (1) Den Briefing-/Onboarding-Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. (2) Alle für die Kampagne erforderlichen Materialien rechtzeitig bereitzustellen (Fotos, Videos, Texte, Logos, Informationen zur Stelle/zum Angebot). (3) Werbemittel, Texte und Kampagneninhalte vor Start zu prüfen und freizugeben. (4) Sämtliche Inhalte (Texte, Suchbegriffe, Titel, URLs, Keywords, Bilder) auf Rechtskonformität zu prüfen, insbesondere auf Vereinbarkeit mit Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. (5) Wichtig: Die vom Kunden definierten Angaben (z.B. Candidate Persona, Zielgruppe) sowie die Freigabe der Werbemittel sind bindend. Reklamationen nach Freigabe sind ausgeschlossen, soweit die Inhalte wie freigegeben umgesetzt wurden. (6) Für Rechtsverstösse aus freigegebenen Inhalten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. C3. Durchführung der Kampagnen (1) Die Kampagnenbetreuung beginnt mit der Aktivierung der ersten Werbeanzeige. (2) agentflow24 platziert Werbeanzeigen in den vereinbarten Kanälen und optimiert diese laufend nach bestem fachlichem Ermessen. (3) agentflow24 kann nicht gewährleisten, dass die genutzten Plattformen (Facebook, Instagram etc.) dauerhaft erreichbar sind oder ihre Richtlinien nicht ändern. Aus Nichterreichbarkeit oder Richtlinienänderungen entstehen keine Ansprüche gegen agentflow24. (4) Die gewonnenen Bewerberkontakte/Leads werden dem Kunden über den vereinbarten Kanal zur Verfügung gestellt (z.B. E-Mail, ATS-System, WhatsApp). C4. Laufzeit und Kündigung (Media-Pakete) (1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelauftrag (z.B. 2 Monate). (2) Die vereinbarte Laufzeit ist fest. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Wird die Zusammenarbeit nach der Mindestlaufzeit fortgesetzt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, sofern nicht anders vereinbart. (5) Die Stellenanzeige/Kampagne muss nicht separat gekündigt werden. Sie endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit. C5. Garantie (Media-Pakete) (1) Eine Garantie besteht nur, wenn dies im Einzelauftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (2) Sofern eine Garantie vereinbart ist (z.B. „10 Bewerbungen in 2 Monaten"), gilt: a) Werden innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht die garantierte Mindestanzahl an qualifizierten Bewerbungen erreicht, verlängert agentflow24 die Kampagne kostenfrei um den im Angebot genannten Zeitraum. b) Im Falle einer Einstellung innerhalb der Laufzeit gilt die Garantie als erfüllt, auch wenn die Mindestanzahl an Bewerbungen noch nicht erreicht wurde. c) Die Garantie bezieht sich auf qualifizierte Bewerbungen, d.h. Kontakte, die den im Briefing definierten Grundanforderungen entsprechen. (3) Eine Garantie auf tatsächliche Einstellungen oder die Eignung von Bewerbern wird ausdrücklich nicht übernommen. C6. Keine Erfolgsgarantie (Media-Pakete) (1) Soweit keine ausdrückliche Garantie gemäss C5 vereinbart ist, garantiert agentflow24 keine Mindestanzahl an Bewerbern oder Leads. (2) agentflow24 garantiert nicht, dass es nach Vermittlung eines Kontakts zu einem Vertragsabschluss (Einstellung/Kauf) kommt. (3) agentflow24 haftet nicht für: Die Qualität, Eignung oder Zuverlässigkeit von Bewerbern Angaben, die Bewerber oder Leads machen Entscheidungen des Kunden bezüglich Einstellung oder Nichteinstellung C7. Nutzungsrechte an Werbemitteln (1) An den im Rahmen des Auftrags erstellten Werbemitteln (Texte, Grafiken, Videos, Landing Pages) erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. (2) Nach erfolgreicher Zusammenarbeit (Erreichen der Garantie oder reguläres Vertragsende nach voller Laufzeit) bleibt das Nutzungsrecht an den Werbemitteln bestehen. (3) Bei vorzeitiger Beendigung ohne Erreichung der vereinbarten Ziele oder bei Zahlungsverzug ist agentflow24 berechtigt: Die Nutzungsrechte an Werbemitteln zu widerrufen Kampagnen-Setups, Landing Pages und Werbemittel zu löschen (4) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von agentflow24 gestattet. C8. Abrechnung und Werbebudget (1) Die Abrechnung erfolgt gemäss Einzelauftrag, in der Regel: Paketpreis im Voraus bei Auftragserteilung, oder Einrichtungspauschale + monatliche Betreuungspauschale (2) Ist das Werbebudget im Paketpreis enthalten, fallen keine weiteren Kosten für Werbeschaltungen an. (3) Ist das Werbebudget nicht enthalten, wird dieses separat vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für das Werbebudget direkt oder nach Abrechnung durch agentflow24. (4) Für Kunden in der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben. C9. Besondere Hinweise Umsatzsteuer (1) Die Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. (2) Für Kunden mit Sitz in der EU und gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über. (3) Der Kunde ist verpflichtet, agentflow24 seine USt-IdNr. mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Anhang: Begriffsbestimmungen Einzelauftrag: Das konkrete Angebot bzw. die Auftragsbestätigung, die Art, Umfang, Preis und Laufzeit der Leistungen regelt. Qualifizierte Bewerbung: Ein Bewerberkontakt, der die im Briefing definierten Grundanforderungen erfüllt (z.B. Berufsfeld, Region, Verfügbarkeit). Werbemittel: Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalte wie Texte, Grafiken, Videos, Anzeigen, Landing Pages. Plattformen: Social-Media-Netzwerke und andere Kanäle, auf denen Kampagnen geschaltet werden (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn). SaaS (Software as a Service): Bereitstellung von Software über das Internet als Dienstleistung. agentflow24.com GmbH Seehaldenstrasse 28 9404 Rorschacherberg Schweiz E-Mail: info@agentflow24.com Web: www.agentflow24.com Diese AGB sind abrufbar unter: www.agentflow24.com/agb